Wahlarzt

Was bedeutet das?

Als Wahlarzt haben ich keinen direkten Vertrag mit diversen Krankenkassen. 

Sie bekommen von mir nach der Sprechstunde eine Honorarnote ausgestellt, die Sie mir bezahlen müssen. Es ist möglich, bei Ihrer Krankenkasse diese Honorarnote einzureichen und dadurch einen entsprechenden Betrag rückerstattet bekommen. Über die Höhe dieses Betrages erkundigen Sie sich bitte bei Ihrer Krankenversicherungsanstalt.